Verabschiedung
Hygienische Versorgung
Der Verlust eines geliebten Menschen versetzt Angehörige in eine emotionale Ausnahmesituation, daher ist es schwierig diese Situation in ihrer ganzen Tragweite zu erfassen und den Tod begreifen zu können. Der letzte Abschied vom Verstorbenen, ob am geschlossenen oder offenen Sarg, ist ein wichtiger Aspekt der Trauerbewältigung, um den Tod zu verstehen und ihn (be)greifbar zu machen. Abschied nehmen bedeutet, den Verstorbenen ein letztes Mal zu sehen, seinen Frieden zu spüren, sich an schöne Momente zu erinnern, sich zu bedanken oder auch sich zu entschuldigen.
Aufgrund unserer Aus- und Weiterbildungen in der hygienischen, plastischen und kosmetischen Versorgung von Verstorbenen sowie Erfahrungen in Rekonstruktionen von Verstorbenen nach beispielsweise einem Unfallgeschehen, ist eine Abschiednahme am offenen Sarg in den meisten Fällen bei uns möglich. Wir sind stets bemüht Ihnen eine solche Verabschiedung am offenen Sarg zu ermöglichen.
Folgen Sie Ihrem persönlichen Gefühl, ob Sie sich vom Verstorbenen in einer solchen Art verabschieden möchten. Hören Sie nicht auf die Worte anderer wie: „Tu Dir das nicht an“ oder „behalte sie/ihn so in Erinnerung wie sie/er war“.
Dieser letzte Abschied mit der direkten Konfrontation ist sicherlich zunächst schmerzhaft und wird Ihnen schwerfallen, jedoch kann es Ihnen helfen den Tod zu begreifen. Sie haben auch die Möglichkeit Ihrem lieben Verstorbenen noch die letzten Worte oder auch Dinge auf seine letzte Reise mitzugeben, sei es ein Brief, ein Kuscheltier oder gar das Lieblingsessen.

Was ist eine hygienische Versorgung?
Zunächst wird vorsichtig die Leichenstarre (Rigor Mortis) gelöst. Dies erfolgt NICHT, wie viele annehmen, durch das Brechen der Knochen, sondern durch langsames und behutsames Massieren, Beugen und Strecken der einzelnen Extremitäten. Daraufhin wird die Desinfektion und das Waschen des Verstorbenen vorgenommen. Die Haare werden gewaschen, gegebenenfalls eine Rasur durchgeführt. Da die Muskulatur des Körpers nach dem Ableben erschlafft, treten Körperflüssigkeiten aus, welche wir entfernen. Gegebenenfalls werden Verbände, Pflaster, Ports, Kanülen, Katheter und Herzschrittmacher sowie Defibrillatoren entfernt, die Öffnungen gereinigt und verschlossen. Außerdem vernähen wir, falls nötig, kleine Wunden, wie z.B. Schnittverletzungen sowie große Wunden.
Durch das Erschlaffen der Muskulatur stehen Mund und Augen der Verstorbenen häufig sehr weit offen. Da dies oftmals kein angenehmer und friedvoller Anblick ist, verschließen wir die Augen sowie den Mund. Der Verschluss der Augen und des Mundes erfolgt bei uns NICHT, wie es leider viele unseriöse Bestatter anwenden, durch Verkleben! Wir richten uns nach der vorgeschriebenen Methode der DIN EN15017. Das bedeutet, dass Augen mittels sogenannter Augenkappen (vergleichbar wie Kontaktlinsen) bei uns verschlossen werden und der Mund mittels einer Ligatur. Die weiteren Schritte bestehen aus dem Föhnen und Herrichten der Haare. Dabei orientieren wir uns meist an einem vorhandenen Foto des Verstorbenen zu Lebzeiten. Gegebenenfalls erfolgt das Schneiden und Reinigen der Fingernägel sowie die kosmetische Behandlung.
Erst nachdem all diese Schritte vollzogen wurden, kleiden wir den Verstorbenen ein.
Beim Ankleiden besteht die Möglichkeit, dass wir Ihrem Verstorbenen eine persönliche Kleidung anlegen. Sollte dies nicht Ihrem Wunsch entsprechen, werden wir mit Ihnen Alternativen besprechen, wie beispielsweise das Ankleiden eines Sterbehemdes, auch Talar genannt. Auch beim Ankleiden arbeiten wir sorgfältig und schneiden NICHT die Kleidung am Rücken auf.
Die von uns angewandte Methode bei der oben beschriebenen hygienischen Versorgung entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Normen und ist daher die einzig fachlich korrekte und seriöse Methode.

Nicht die Dinge selbst beunruhigen die Menschen, sondern die Vorstellung von den Dingen.
So ist zum Beispiel der Umgang mit dem Verstorbenen nichts Furchtbares… nur die Vorstellung davon ist es vielleicht.