Finanzierungs
möglichkeit

Finanzierungsmöglichkeit

Was ist zu beachten?

Nachdem alle gewünschten Inhalte der Bestattungsvorsorge besprochen wurden, wird ein entsprechender Bestattungsvorsorgevertrag erstellt und Sie erhalten von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Sie haben dann die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten, die Bestattungskosten zu zahlen. Somit entlasten Sie Ihre Familie nicht nur psychisch, sondern auch finanziell.

Wir können Ihnen als Meisterbetrieb und als Mitglied des Bayerischen Bestatterverbandes e.V. die sicherste Möglichkeit für Ihre Vorsorgefinanzierung anbieten:

Die Bestattungskosten können Sie bei uns durch ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG absichern.

Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Dies ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. in Düsseldorf und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. in Bonn.

Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages:

  • Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung
  • Bessere Verzinsung als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen
  • Keine direkten Zugriffe durch Dritte
  • Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaft der Treuhand AG und der Bank, auf die einbezahlt wird
  • Keine laufenden Beiträge, wie sie bei einer Versicherung anfallen würden

Häufige Fragen

Sie entscheiden, welche Summe Sie einzahlen möchten. Sie haben die Möglichkeit eine Einmalzahlung, monatliche, vierteljährliche oder jährliche Zahlungen, direkt auf das Treuhandkonto, zu leisten.

Ja, da eine Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen zählt, wenn der Betrag „angemessen“ ist.
Dies ist durch zwei wegweisende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2003 (Aktenzeichen 5 D 84/02) und des Bundessozialgerichts vom 18.03.2008 (Aktenzeichen B 8/9b SO 9/06 R) entschieden worden und mittlerweile ständige Rechtsprechung. Somit ist jede andere Aussage hierüber unzutreffend.

Da eine Bestattungsvorsorge alle Kosten für die Bestattung, den Erwerb des Grabes einschließlich die Kosten für ein Grabmal, für den „Leichenschmaus“ und für die Grabpflege beinhalten kann, wird ein Betrag von 3.200 € bis 12.000 € von den Gerichten als angemessen beurteilt.

Vorteile eines Treuhandkontos

  • 100 % Sofortschutz ab der Einmalzahlung (Kein Zugriff durch Dritte!)
  • Sicherheit durch Bürgschaft einer Sparkasse
  • Abschließbar auch über das 80. Lebensalter hinaus
  • Solide Verzinsung, ohne zusätzlichen Verwaltungskosten
  • Jährlicher Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient
  • Schutz vor einer Kündigung (entgegen des Willens des Vorsorgenehmers) des Treuhandvertrages, durch Eintrag einer Vorsorgevollmacht in die Bundesnotarkammer. (gesondert berechneter Service) z.B. ein gesetzlich bestimmter Betreuer kann diesen Vertrag somit nicht kündigen
  • Kostenlose Rückholung beim Todesfall im Ausland innerhalb Europas bis zu 5.200 € und außerhalb Europas bis zu 10.300 €

Ich fürchte den Tod nicht, ich erwarte ihn. Er wird mich nicht überraschen.

Leif G. Frederiksen